Abschlüsse
Jahresabschlüsse sind die Grundlage für die Ermittlung des Jahresüberschusses und dessen Verwendung. Die Jahresabschlüsse werden auf der Basis Ihrer Buchhaltung erstellt. Der so ermittelte Jahresüberschuss (Gewinn) ist wiederum Grundlage für die Besteuerung.
Außerdem nutzen die Banken in der Regel die Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit eines Unternehmens bzw. des Unternehmers. Ebenso fordern die gesetzlichen Krankenversicherungen (bei freiwilliger Versicherung) und gelegentlich die Künstlersozialkasse Einkommensnachweise für die Ermittlung der Beitragshöhe.
Die Anforderungen an die Jahresabschlüsse sind - je nach Unternehmensform - ganz unterschiedlich.
Während Freiberufler (z.B. Architekten, Ärzte und Künstler) und kleine Gewerbetreibende "nur" Einnahme-Überschussrechnungen zu erstellen haben, in denen die Einnahmen des Jahres den Ausgaben gegenübergestellt werden, müssen im Handelsregister eingetragene Unternehmen (Gewerbebetriebe, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften) Bilanzen erstellen.
Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass die Einnahme-Überschussrechnung hauptsächlich nach den tatsächlich zugeflossenen Einnahmen und den tatsächlich gezahlten Aufwendungen eines Jahres unterscheidet; während die Bilanz versucht, die Einnahmen und Ausgaben den Kalenderjahren zuzuordnen, ohne auf den Zeitpunkt der Zahlung der Beträge Rücksicht zu nehmen.